Zum Inhalt springen

Förderverein Ambulante Krisenhilfe

  • Angebote
    • Krisendienst Mittelfranken
    • Кризисная служба
    • Acil Yardım Hattı
    • Online Beratung
    • Traumahilfe
    • Ruhepunkt
    • Borderline Trialog
    • Hilfe bei Wohnungsnot
    • Bedrohungsmanagement
    • Trialog Forum
  • Aktuelles
    • Newsletter
    • Fortbildungen
    • Infomaterialien
  • Kontakt
Facebook Twitter Instagram

Start der Krisendienste Bayern

  • Beitrags-Autor:admin_foerderverein
  • Beitrag veröffentlicht:1. März 2021
  • Beitrags-Kategorie:Allgemein

Krisendienste Bayern – Hilfe bei psychischen Krisen Ab heute, dem 1. März 2021, steht das psychosoziale Beratungs- und Hilfeangebot unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 655 3000 allen Bürgerinnen und…

WeiterlesenStart der Krisendienste Bayern

Neueste Beiträge

  • 16. Bundesweiter Borderline-Trialog
  • Irre Nächte in Mittelfranken
  • Krisenhilfeschulung 2023
  • Krisendienst sucht neue Kolleg:innen
  • Krisendienste Bayern ziehen Bilanz
  • Login
  • Belegung
  • Archiv
  • Haftungsausschluss
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
© 2022 | Förderverein Ambulante Krisenhilfe e.V.

Die Onlineberatung ist ausschließlich über die verlinkte Plattform möglich, die den Schutz Ihrer persönlichen Daten gewährleistet. Bitte achten Sie bei der Anmeldung darauf, ein sicheres und nicht anderweitig verwendetes Passwort zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass Doppelanmeldungen und Mehrfachaccounts nicht erwünscht sind und wir uns eine Löschung vorbehalten. Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir eine anonyme Beratung gewährleisten. Sollten Sie Ihre Anonymität aufheben, sind wir bei direkten Ankündigungen von Suizid oder Gewalttaten gesetzlich dazu verpflichtet (§323c Strafgesetzbuch – Unterlassene Hilfeleistung), die Behörden einzuschalten. Des Weiteren verpflichtet das Strafgesetzbuch die Fachkräfte zur polizeilichen Meldung, wenn es um aktuell zu verhindernde Straftaten geht, die andere Personen schwer schädigen oder gar mit dem Tod bedrohen (§138 und §34 StGB).